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Karten
offen zeigen oder hinlegen
Lieber Jassonkel
Dieser Tage
passierte bei einem Jass folgendes: Mein Gegner machte vorhand «Obenabe»
mit einem Dreiblatt vom Rosen-As zu viert. Er hoffte wohl, dass
ihm sein Partner etwas helfen könne, worin er sich aber gründlich
täuschte. Denn mein eigener Partner hatte das Eichel-, Schilten-
und Schellen-As, sowie Schellenkönig und Bauer. Als die vier Rosen
durchgespielt waren, zögerte unser Gegner, was er nun wohl weiter
ausgeben solle, da er wohl gemerkt hatte, dass diesmal mit der Hilfe
von Seiten seines Partners nicht viel zu erwarten war. Mein eigener
Partner zeigte nun dem Unschlüssigen offen seine Karten, um ihm
kundzutun, dass es wirklich egal wäre, was er ausspiele, er werde
sowieso die restlichen 5 Spiele einheimsen. Unser zweiter Gegner
legte in der Meinung, das Spiel sei gelaufen, seinerseits die Karten
hin. Bei genauerem Zusehen entdeckte er aber, dass er mit Schellen-
Ober zu dritt noch einen Stich gemacht hätte. Als guter Jasser reklamierte
dieser zu Recht. Der Ansager war nun der Meinung, dass alle Karten
seiner Partei gehören und er den Match schreiben dürfe. Sein Partner
als Gentleman sagte aber, er habe auch einen Fehler gemacht, indem
er die Karten hinlegte und schlug deshalb vor, das Spiel zu annullieren,
was denn auch gemacht wurde. Der Ansager liess aber trotz der Annullierung
die 60 Punkte vom Weis stehen, ich sagte aber nichts, um den Gegner
nicht zu kränken, er hätte wohl allzu gerne den geschenkten Match
geschrieben. Das Spiel ging nun gemütlich weiter und es wurde über
den Vorfall kein weiteres Wort mehr verloren.
Nun möchte
ich Dich aber doch noch fragen, lieber Jassonkel was Du zu dieser
Geschichte sagst? Falls sich wieder einmal ein ähnlicher Vorfall
ereignen sollte, könnte uns Deine Ansicht von Nutzen sein. Also
bitte um gefällige Antwort.
Mit freundlichsten
Grüssen Dein Emil in Baar
Mein lieber
Neffe Emil,
Zuerst einmal
ein herzliches Kompliment hierfür, wie die Sache erledigt worden
ist, denn bei solchen Vorfällen hat es schon sehr viel «böses Blut»
gegeben. Du hast zu Recht auch die sportliche Haltung Deiner Gegner
anerkannt, denn stur nach Reglement hätte der Ansager tatsächlich
den Match schreiben dürfen, so hart es für Euch gewesen wäre. Das
Jassreglement hat dem verfrühten Hinlegen der Karten ein ausführliches
Kapitel gewidmet - wohlweislich warum! Es genügt, wenn die Karten
ohne ein Wort zu sagen, offen zur Schau gestellt werden. Kann nur
ein einziger Stich vom Gegner gemacht werden, gehören sämtliche
Karten ihm. Ein hartes Verdikt. Aber sofern alle Spieler mit einer
andern salomonischen Lösung einverstanden sind, ist die Sache in
Ordnung. Du musst Dir aber im klaren darüber sein, dass Ihr nach
Reglement hättet handeln müssen, wenn nur ein Einziger gegen die
Mehrheit der andern den Match hätte schreiben wollen. Ich gehe aber
durchaus mit Dir einig, dass bei einer Spielannullierung auch der
dazugehörige Weis wieder gestrichen werden muss. Dass Du nicht reklamiert
hast, war aber unzweifelhaft diplomatisch, denn in Anbetracht der
Situation seid Ihr mit den 60 verlorenen Punkten noch gut weggekommen.
Mit herzlichen
Grüssen Dein Jassonkel
Lieber Jassonkel
am letzten
Sonntag machten wir «en famille» einen Kaffeeiass, wobei es zu einer
Meinungsverschiedenheit kam. Ich bin kein «professioneller Wirtshausstratege»
und kenne mich daher zu wenig in den Jassregeln aus. Immerhin ist
mir bekannt, dass die folgende Regel gehandhabt wird.
«Legt ein Spieler gegen Ende
eines Spiels seine Karten 'in globo' auf den Tisch, in der Annahme,
er werde alle restlichen Spiele noch gewinnen, so fallen diese der
Gegenpartei zu, wenn diese nur eines der restlichen Spiele stechen
kann.» Sei uns ist nun folgendes passiert: Mein Gegenspieler machte
«Obenabe» und spielte seine Bockkarten aus. Weil er seiner Sache
sicher war, liess er die gespielten Karten in der Tischmitte offen
liegen, anstatt sie zu kehren und an sich zu nehmen. Die letzte
ausgespielte Karte war aber keine Bockkarte, ich konnte sie stechen.
Daher nahm ich sämtliche auf der Tischmitte offen daliegenden Karten
an mich und berief mich auf die oben erwähnte Spielregel. War ich
im Recht oder hätte ich die vorher gespielten und nicht aus dem
Spiel genommenen Karten der Gegenpartei überlassen müssen?
Mit bestem
Dank für Deine Antwort Dein Neffe H. G.
Mein lieber
Neffe H. G. in Luzern
Du bringst
mir wieder einmal eines der berechtigten «heissen» Jassprobleme,
bei denen hie und da die «Federn fliegen». Sogar das Jassreglement
- das sich sonst nicht über besondere Gründlichkeit auszeichnet
- hat sich ausführlich mit diesen Vorkommnissen befasst, wohl wissend,
dass hier immer wieder die Streitaxt ausgegraben wird. Und dennoch
sind im Reglement die offen daliegenden Karten nicht behandelt.
Es ist aber
eindeutig klar, dass bei genauer Interpretation des Jassreglementes
ein Spiel erst dann beendigt ist, wenn es gekehrt ist. Die offen
daliegenden Karten in der Tischmitte können daher nicht als «gekehrt»
gelten, auch wenn die nachfolgenden Spiele einzeln abgespielt wurden.
Rein formell kann deshalb Deine Beschlagnahme der Karten nicht beanstandet
werden. Dennoch muss ich Dich etwas fragen. War es Dir beim billigen
«Erben» dieser Karten ganz wohl? Seid Ihr beim Jassen tatsächlich
solche «Würmlisammler»? Obwohl es vielleicht dem einen oder andern
«Paragraphenreiter» nicht passt, kann ich nicht umhin, nochmals
auf die berühmte noble Geste hinzuweisen, die so wichtig für die
gemütliche Jassrunde sein kann.
Wenn Du, mein
lieber Neffe, auch auf peinliche Korrektheit hältst, wenn Du selbst
einmal einen kleinen Fehler begehst, soll das Gesagte keine Kritik
an Deinem Verhalten sein, denn wie gesagt, formell bist Du im Recht.
Mit herzlichen
Grüssen Dein Jassonkel
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