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Der
Pandur
Lieber Jassonkel
Kürzlich spielten zwei
Kollegen und ich einen «Pandur», 3mal 13 à Fr. 1.-. Als ich nun
drei Punkte hatte, wollte ich zwei Franken bezahlen. Meine Überlegung
war nämlich folgende: Wenn wir um eine Flasche Wein gejasst hätten,
so werde ein Drittel auf meine Kosten gehen. Warum soll es bei den
drei Franken nicht gleich sein? Ein Gegenspieler aber behauptete,
ich müsse alle drei Franken auszahlen. Wer ist im Recht? Ich bitte
Dich höflich, die Antwort in der Jassecke der LNN zu veröffentlichen.
Mit aufrichtigem Dank
Dein Neffe A. H.
Mein lieber Neffe A.
H. in Hitzkirch
Du bist mir aber ein
ganz Schlauer! Du kommst mir beinahe vor wie manchmal meine bessere
Ehehälfte. Bei der Haushaltabrechnung ist mir schon mit zauberhaften
Rechenkunststücken klipp und klar bewiesen worden, dass ich derjenige
bin, der falsch gerechnet hat. Wenn ich Dich richtig verstanden
habe, habt Ihr dreimal auf 13 Punkte (üblich beim Pandur sind sonst
11, 15 oder 17 P.) gespielt, wobei jedesmal ein Franken ausgemacht
wurde. Du hast also dreimal verloren und deshalb sind auch die vollen
drei Franken zu bezahlen. Beim Ausmachen der Konsumation ist es
anders. Da zahlt der Verlierer effektiv nur den Anteil der andern.
Ich persönlich bin mehr für das Ausmachen auf Heller und Pfennig,
trotzdem die Wirte aus naheliegenden Gründen die andere Variante
lieber sehen. Da kann jeder trinken, was ihm passt und sei es nur
ein Mineralwasser, besonders dann, wenn das Auto vor der Wirtschaft
steht. Übrigens soll es beim Jassen um die Konsumation schon mehrmals
vorgekommen sein, dass der Verlierer aus lauter Missgunst soviel
getrunken hat, dass ihm der Wein aus beiden Ohren hinausgelaufen
ist ...
Mit herzlichen Grüssen
Dein Jassonkel
Lieber Jassonkel
Am letzten Sonntag
spielten meine Mutter, mein Bruder und ich einen «Pandur», bei dem
es zu folgender Unstimmigkeit kam: Meine Mutter spielte um 100 Punkte,
wobei Schellen Trumpf war, Als alle Trümpfe ausgespielt waren, gab
Mutter das Eichel-As. Ich hielt Farbe, aber mein Bruder nicht. Er
gab den Schilten-Ober. Anschliessend spielte Mutter den Eichel-Ober,
ich stach mit dem König, und mein Bruder schmierte nun auf unsern
Stich das Eichel-Banner. Mutter protestierte sofort und verlangte,
dass der Zehner gegen den Schilten-Ober ausgetauscht werde. Mein
Bruder nahm diesen zu sich und schmierte nun auf meinen Eichel-König
das Schilten-As. Mutter war damit aber nicht einverstanden und stellte
uns vor die Wahl, entweder den Ober im Spiel zu lassen oder das
Spiel zusammenzuwerfen.
Nun möchte ich Dich
fragen, lieber Jassonkel, ob meine Mutter das Recht hatte, den Schilten-Ober
(oder ganz allgemein eine bestimmte Karte) zu verlangen, denn
es geht mittlerweile um eine Wette von 20 Franken.
Für Deine Antwort danken
wir Dir recht herzlich Dein Neffe E. G.
Mein lieber Neffe E.
G. in Emmenbrücke
Ich gratuliere - allerdings
nicht Dir, sondern Deiner Mutter - für die gewonnene Wette. Sie
hat sie wohlverdient, denn einen Fehler hat Dein Bruder gemacht,
als er nicht «Farbe» gehalten hat. Und ein Fehler muss beim Jass
- wie auch sonst im Leben mit allen Konsequenzen vom Fehlbaren ausgelöffelt
werden. Übrigens war Deine Mutter noch grosszügig, denn was sie
verlangte, ist bei einem gewöhnlichen Jass (Schieber, Bieter usw.)
üblich. Beim «Pandur» aber sind die Strafen für fehlerhaftes Angeben
noch rigoroser. Laut Jassreglement ist das Spiel (nicht aber die
ganze Partie) sofort verloren. Deine Mutter hätte also ohne Wimperzucken
die zwei Punkte gutschreiben können.
Mit herzlichen Grüssen
Dein Jassonkel
Lieber Jassonkel
Vor einigen Wochen
spielten mein Kollege und ich in unserem Stammlokal mit einem Fremden
einen «Pandur». Kurz nach Beginn übernahm ich das Spiel mit 150
P. Ich spielte den Schilten-Bauer als Trumpf aus und wies korrekt
«Fünfzig». Als ich das Spiel gekehrt hatte, wurde ich von einem
Spielpartner gefragt, von wo der Weis sei. In Gedanken noch beim
Trumpfbauer sagte ich vom «Pur», korrigierte aber unverzüglich mit
Trumpf-Ober. Der Fremde reklamierte aber und behauptete, der Weis
sei ungültig, weil nach gekehrtem Spiel ein falscher Weis nicht
mehr korrigiert werden dürfe. Um keinen Streit heraufzubeschwören,
verzichtete ich auf Opposition, obwohl ich gar nicht überzeugt war,
dass mein Spielpartner im Recht war. Zu allermindest fand ich seine
Reklamation als kleinlich. Überflüssig zu sagen, dass ich natürlich
ohne Weis die 150 Punkte nicht erreichte. Wir spielten also weiter
und ich unterdrückte meinen Ärger.
Nach etwa zwei Stunden
machte der fremde Spielpartner ein Angebot mit 200 Punkten. Der
nächste Spieler «passte», und dann war es an mir, ein Angebot zu
machen oder zu passen. Ich zögerte einen Augenblick, da ich sofort
ausrechnen konnte, dass der Fremde einen Hunderter-Weis haben masse.
Da ich selbst einen Hunderter hatte, musste ich ein wenig studieren,
ob ich beim Weiterbieten von meinem Gegner abgewiesen werden könnte.
Ich sah aber schnell dass dies nicht möglich war und wollte gerade
etwas sagen, doch da spielte der Gegner schnell den Trumpfbauer
und wies Hundert. Nun war ich aber mit seinem Vorgehen nicht einverstanden
und reklamierte, da ich weder «passe» noch irgend etwas anderes
gesagt hatte. Das Spiel war also noch nicht freigegeben. Aber «oha
lätz» ! Der Fremde regte sich furchtbar auf und beschimpfte mich
als einen unfairen Spieler. Da stieg mir die Galle hoch, ich warf
die Karten hin, bezahlte und ging nach Hause.
Nun sage, mir, lieber
Jassonkel, tat ich unrecht? War ich wirklich unfair?
Mit herzlichen Grüssen
Dein Neffe W. H.
Mein lieber Neffe W.
H. in Cham
Mache Dir keine Vorwürfe,
ich glaube, mich hätte es an Deiner Stelle schon beim ersten Vorfall
«verjagt»! Was sich Dein fremder Jasspartner leistete, geht über
die «Kuhhaut». Aber ich glaube, ihm ging es in erster Linie nur
um das Geld, egal mit welchen Mitteln. Er glaubte beim ersten Fall
vielleicht formell im Recht zu sein, da im Reglement steht: «Die
Korrektur eines Weises darf nur innerhalb der Zeit erfolgen, bevor
das Spiel vom folgenden Spieler gedeckt oder vom letzten Spieler
gekehrt ist.» Offensichtlich ist damit aber eine falsche Weisansage
gemeint, nicht ein Versprecher, besonders dann, wenn die Korrektur
unmittelbar erfolgt. Auf solche Weise zu Profit kommen zu wollen,
verrät wirklich eine kleinliche Gesinnung, speziell wenn sich die
Spielpartner noch nicht gut kennen und eine angemessene Grosszügigkeit
am Platze ist, um eine gemütliche Jassatmosphäre zu gewährleisten.
Im zweiten Fall ist
Dein Spielpartner eindeutig im Unrecht. Bevor er ausgeben darf,
muss er ganz eindeutig mit «gut» oder einer andern Frage die Freigabe
des Spiels verlangen. Dein Protest erfolgte zu Recht. Wes Geistes
Kind Dein Spielpartner ist, bewies er damit, dass er Dich noch der
Unfairness bezichtigte. Da gab es nur jene Antwort, die Du gegeben
hast. Mit solchen Leuten einen gemütlichen Jass klopfen zu wollen
ist sinnlosl
Mit herzlichen Grüssen
Dein Jassonkel
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