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Der
Schmaus
Lieber Jassonkel
Wir möchten Dich um
Aufklärung beim Schmausiass bitten... Wenn zufällig die Trumpfsechs-Raubkarte
im «Stock» als letzte gezogen wird, darf dann der aufgelegte Trumpf
noch geraubt werden? Wenn der «Stock» aufgebraucht ist und das Spiel
mit den neun letzten Karten fertig gespielt wird so behauptet mein
Mann, dass man «Farbe halten» müsse und nicht stechen dürfe. Ich
bin aber der Ansicht, man sollte eine wertvolle Karte stechen können.
Mein Mann und ich warten gespannt auf Deinen Entscheid.
Mit herzlichem Dank
grüsst Deine Nichte F. D.
Meine liebe Nichte
F. D. in Giubiasco
Ich finde es nett,
dass Du und Dein Mann immer noch hie und da den trauten Schmaussjass
spielen, auch wenn einmal zwei kleine Meinungsverschiedenheiten
auftreten. Erfreulicherweise ist diesmal das Jassreglement in bezug
auf den Schmaus klar und deutlich abgefasst. Die oberste Karte des
Stockes ist Trumpf und darf nur bis zum Aufnehmen der zweitletzten,
also der untersten Karte, geraubt werden. Die aufgelegte Trumpfkarte
ist deshalb die eigentliche letzte Karte des «Stockes». Man darf
sie bei der letzten Kartenaufnahme nicht mehr rauben. Bei der zweiten
Frage ist weder Deine Auffassung noch diejenige Deines Mannes ganz
richtig. Bekanntlich brauchen die Partner weder Trumpf noch Farbe
zu halten, solange noch Karten vom «Stock» aufgenommen werden. Sobald
aber der «Stock» aufgebraucht ist, muss mit Ausnahme des Trumpfbauers
Farbe bekannt werden. Ist dies nicht mehr möglich, muss mit Trumpf
gestochen werden. Dein Mann hat deshalb recht, wenn er verlangt,
dass Du nicht stechen darfst, solange Du noch «farben» kannst. Kannst
Du dies nicht mehr, bist Du verpflichtet zu stechen, auch wenn es
nur leider ein billiges «Brettli» ist.
Aus Platzgründen muss
ich Dich wegen Deiner Frage über den Guggithaler auf den nächsten
Jassbriefkasten vertrösten.
Inzwischen herzliche
Grüsse Dein Jassonkel
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